Mergers & Acquisitions

Die Kanzlei hat seit ihrem Bestehen 15 Corporate Acquisitions und 5 Mergers abgewickelt. Diese Transaktionen fanden in verschiedenen Bundesstaaten statt.

Der Wert der in Rede stehenden Transaktion sagt nicht immer etwas über den zu erwartenden Arbeitsaufwand auf der Anwaltsseite aus. Als grobe Richtlinie kann aber ein Transaktionsvolumen von $100 Millionen angelegt werden, den eine Kanzlei dieser Größe zeitnah und professionell bearbeiten kann. Zusätzlich zu dem bestehenden Stab an Mitarbeitern und Kollegen halten wir für den M&A Bereich 6 sog. Overflow Attorneys bereit, die bei der Due Diligence assistieren können.

Unsere Arbeit umfasst in erster Linie den vertraglichen Teil und dabei insbesondere das Thema Haftungsschutz. Je nachdem ob es sich um einen Share Deal oder um einen Asset Deal handelt, sind die Schutzklauseln unterschiedlich ausgestaltet.

Für steuerliche Fragen greifen wir bei Bedarf auf ein New Yorker CPA Büro zurück, welches mit uns bereits seit vielen Jahren zusammenarbeitet und mit dem wir gute Erfahrungen gemacht haben.

Aufgrund ihrer zahlreichen Fassetten und Details sind Mergers & Acquisitions vom Aufwand her oft nicht einfach zu quantifizieren. Dennoch bemühen wir uns, für diese Arbeiten so weit wie möglich Festpreise anzubieten, um auch die juristischen Dienstleistungen budgetierbar zu gestalten. Wenn wir die wesentlichen Parameter der avisierten Transaktion kennen, ist dies in jedem Fall bei der Due Diligence und dem Kaufvertrag möglich.