U.S. Markteintritt

Der U.S. Markteintritt unterscheidet sich in rechtlicher Hinsicht erheblich von der Situation in Europa. Es gibt weder ein Handelsregister noch ein Mindestkapital, und Firmen werden ausschließlich auf Staatenebene gegründet („a Delaware Corporation“). Nach Quotierung eines Festpreisangebotes für sämtliche juristischen Arbeiten führen wir Sie pro-aktiv durch den Gründungsprozess hindurch. Die Wahl der Rechtsform und die korrekte Besetzung des Board of Directors und der Corporate Officers fallen z.B. in diesen Bereich. Ziel ist es, dass das Unternehmen sich um die vertriebstechnischen Aspekte kümmert und wir den Rechtsteil übernehmen. Weil zu Beginn nur Kosten anfallen, soll das Unternehmen so schnell wie möglich auf dem U.S. Markt geschäftlichen Erfolg haben. Wir tragen dafür Sorge, dass weder die Muttergesellschaft in Europa noch die Organe der U.S. Tochtergesellschaft ein Haftungspotential aufbauen. Nach der Firmengründung und wenn Sie mit den juristischen Dienstleistungen der Kanzlei zufrieden sind, stehen wir Ihnen für die weitere Beratung bei dem operativen Geschäft zur Verfügung und übernehmen die Rolle des Corporate Secretary.