Visa & Arbeitsgenehmigungen

Voraussetzung für die Entsendung von Mitarbeitern ist der Erhalt eines gültigen Arbeitsvisums. Visafragen sollten frühzeitig geklärt werden, damit der beabsichtigte Zeitplan für eine Entsendung eingehalten werden kann und weil manche Visatypen mengenmäßig begrenzt sind. In der Regel kommen folgende Visa in Betracht:

  • B1 Geschäftsvisum
  • L1/L2 Inter-Company Transfer Visum
  • E1/E2 Investorenvisum
  • H1-B Visum für zeitlich befristeten Aufenthalt
  • Permanent Resident (Greencard)

Die U.S. Tochtergesellschaft ist normalerweise Antragssteller (Sponsor) des Visums. Die Kanzlei beschäftigt 3 Fachanwälte, die ausschließlich Visumsanträge bearbeiten. Nach Sichtung der persönlichen Unterlagen des zu entsendenden Angestellten (Reisepass, Lebenslauf, etc.) wählen diese den passenden Visatypen aus und erstellen dann eine Checkliste für die nötigen Dokumente. Für alle Visaanträge wird ein Festpreis quotiert.

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